Wir bieten Ihnen Hilfe in folgenden Bereichen an:
All diese Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) sind Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte können die HKP beanspruchen wenn:
Die gesetzlichen Regelungen zur häuslichen Krankenpflege sind wie bereits oben erwähnt im §37 SGB V zu finden. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn keine andere Person der Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann (§ 37 (3) SGB V).